Geschirrmobil Gemeinde Eschach

Benutzungsordnung Geschirrmobil Gemeinde Eschach

Link zum Download der Benutzungsordnung

Voraussetzungen der Verleihung

  1. Die Gemeinde Eschach verleiht das Geschirrmobil und Teile des Geschirrmobiles hauptsächlich an örtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen; Privatpersonen und sonstige Entleiher können nur nachrangig berücksichtigt werden.
  2. Die Überlassung des Geschirrmobiles ist schriftlich beim Bürgermeisteramt Eschach zu beantragen.
  3. Die Gemeinde Eschach erhebt für den Verleihzeitraum eine Kaution in Höhe von 200,00 €. Die Kaution wird vor Übergabe auf ein Konto der Gemeinde überwiesen.
  4. Das Geschirrmobil darf nur zu der im Antrag genannten Veranstaltung genutzt werden.
  5. Liegen mehrere Anträge auf gleichzeitige Benutzung des Geschirrmobiles vor, so wird der Benutzer vorgezogen, der zuerst die Benutzung beantragt hat. Dabei ist grundsätzlich der Eingang des Antrags bei der Gemeindeverwaltung maßgebend. Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe.
  6. Die Gemeinde Eschach behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Genehmigung zur Benutzung des Geschirrmobiles versagt worden wäre.
  7. Die Gemeinde Eschach ist berechtigt bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung den Veranstalter von der Benutzung des Geschirrmobiles für weitere Veranstaltungen auszuschließen. Bei groben Verstößen kann die hinterlegte Kaution einbehalten werden.

Verleihbedingungen

Für die Verleihung gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Leihe soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

Das Geschirrmobil wird mit einer Standardbeladung verliehen:

  • 350 Speiseteller / 375 Kuchenteller
  • 192 Tassen
  • 500 Gabeln / 500 Messer / 200 Löffel / 350 Kuchengabeln / 200 Kaffeelöffel

Sollte der Benutzer Suppenteller oder weitere Geschirr – oder Besteckteile benötigen, ist dies bei der Buchung vorab anzugeben.

Das Ausleihen von Geschirr oder Besteck ohne Geschirrmobil ist nicht möglich.

Benutzung und Rückgabe

  1. Die zwischen der Gemeinde Eschach und dem Benutzer vereinbarten Benutzungszeiten sind einzuhalten.
  2. Ab- und Rücktransport des Geschirrmobiles sind vom Benutzer durchzuführen. Der Benutzer hat für ein geeignetes und ausreichend starkes Fahrzeug (ca. 100 PS, Stützlast 100 kg, zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 2000 kg) mit Anhängerkupplung zu sorgen. Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit müssen ausgeschlossen werden.
  3. Der Mieter hat darauf zu achten, dass nach der Veranstaltung das gesamte Geschirr und Besteck wieder vollzählig, entsprechend der Bestückungsliste, vorhanden ist. Die Boxen für das Geschirr und Besteck sind zu reinigen. Falls eine Nachreinigung durch das Gemeindepersonal aufgrund mangelhafter Reinigung notwendig wird, wird diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
  4. Es dürfen für die Geschirrspülmaschine nur die von der Gemeinde bereitgestellten Spülmittel verwendet werden.
  5. Die Betriebsanleitung für das Geschirrmobil sowie für die Spülmaschine ist zu beachten und unbedingt einzuhalten.
  6. Veränderungen am Geschirrmobil, gleich welcher Art, sind nicht zulässig.

Haftung und Beschädigung

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, das Geschirrmobil bei Übernahme auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu überprüfen und eventuelle vorhandene Mängel unverzüglich der Gemeinde Eschach anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Mangel des Geschirrmobiles erst nach Übernahme erkannt wird oder wenn ein Schaden am Geschirrmobil nachträglich entsteht.
  2. Der Benutzer übernimmt das Geschirrmobil wie besichtigt.
  3. Die Gemeinde haftet als Fahrzeughalter für die Verkehrssicherheit des Anhängers. Im Übrigen stellt der Benutzer die Gemeinde von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Geschirrmobiles stehen, frei.
  4. Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Gemeinde Eschach und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Gemeinde Eschach und deren Angestellte oder Beauftragte.
  5. Der Benutzer haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die der Gemeinde Eschach an dem überlassenen Geschirrmobil entstehen. Insbesondere ist fehlendes Geschirr bei der Rückgabe zu bezahlen, die Anschaffung erfolgt durch die Gemeinde Eschach.
  6. Jeder entstandene Schaden am Geschirrmobil ist unverzüglich der Gemeinde Eschach zu melden. Spätestens bei der Rückgabe des Geschirrmobils.

Kosten

Für die Ausleihe des Geschirrmobiles mit Standardbeladung werden folgende Gebühren erhoben: (incl. MwSt.)

 

1. Tag

2. Tag

3. Tag

Örtliche Vereine / Organisation

50 €

25 €

25 €

Sonstige Entleiher

100 €

75 €

75 €


Für übermäßigen Verbrauch von Spülmittel oder Salz wird eine gesonderte Gebühr in Rechnung gestellt.

Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 01.06.2020 in Kraft.

Jochen König
Bürgermeister