Gemeinde Eschach

Seitenbereiche

Volltextsuche

Icon Facebook

Unser

Eschach erleben

Border

Unsere Gemeinde hat viel zu bieten

mehr erfahren

Navigation

Seiteninhalt

Gemeinsamer Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd ab 01.07.2020

Durch einen Zusammenschluss und Neuordnung der Gutachterausschüsse der Städte Schwäbisch Gmünd und Lorch sowie der Gemeinden Waldstetten, Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen zu einem „Gemeinsamen Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd“ wird, aufgrund der Zugriffsmöglichkeit auf ca. 1.200 Kaufverträge pro Jahr, eine ausreichende Basis für die dringend notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsdaten geschaffen. Dies wiederum führt zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und damit zu einer höheren Rechtssicherheit der zu erstellenden Verkehrswertgutachten.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd nimmt dann für alle beteiligten Gemeinden und Städte die gesetzlichen Aufgaben eines Gutachterausschusses wahr. Die Geschäftsstelle des Ausschusses ist bei der Stadt Schwäbisch Gmünd eingerichtet.

Ziel der Kooperation ist es, eine sachgerechte Erledigung der gesetzlichen Aufgaben nach der Gutachterausschussverordnung sicher zu stellen. Die Gutachterausschüsse liefern unter anderem wertrelevante Daten und Bodenrichtwerte, die u.a. für die Ermittlung von Verkehrswertgutachten, für die Erbschaftssteuer und für die anstehende Grundsteuerreform Grundlagen sind. Nach den Vorgaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der im Oktober 2017 novellierten Gutachterausschussverordnung werden hierzu jährlich mindestens 1.000 Kauffälle benötigt. In Baden-Württemberg können diese Anforderung nur weniger als fünf Prozent der Gutachterausschüsse nachweisen - der Gutachterausschuss bei der Stadt Schwäbisch Gmünd gehört hierzu.

 

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.

Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de

oder über

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

 

 

 

 

Weitere Informationen